Kosten

Gesetzlich Krankenversicherte

Die Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von den Krankenkassen übernommen. 

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich Patienten direkt an den Psychotherapeuten wenden – auch ohne Überweisung des Hausarztes. 

Arztregistereintrag

Mein Arztregistereintrag berechtigt mich zur Abrechnung mit der Beihilfe und wird auch von privaten Versicherungen verlangt und akzeptiert.

Privat Krankenversicherte

Die Kostenübernahme ist in der Regel problemlos möglich. Der Umfang der Leistungen hängt von ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab (z. B. volle Kostenübernahme oder Jahreskontingent von 30 Stunden). Bei einigen privaten Versicherungen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag gestellt werden, bei anderen reicht die Rechnungsstellung durch die behandelnde Psychotherapeutin.

Beihilfe

Die Regelungen der Beihilfe (Beamtenversorgung) orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben die Möglichkeit, vor Therapiebeginn Probesitzungen in Anspruch zu nehmen. Für die Leistungszusage zur Psychotherapie muss ein ausführlicher Antrag durch die Psychotherapeutin gestellt werden.


Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie auch die Kosten für eine Psychotherapie ohne weitere Formalitäten selbst übernehmen. 
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