Psychotherapie

In der Verhaltenstherapie werden psychische Störungen durch eine Verhaltens-/ Problemanalyse beschrieben und erklärt. Sie setzt bei konkreten aktuellen Problemen an, ist lösungs- und handlungsorientiert und verfügt über eine Reihe wirksamer therapeutischer Techniken. Sie geht davon aus, dass Verhalten sowohl erlernbar als auch verlernbar ist. Ziel der Therapie ist ein Umlernen problematischen Verhaltens. 

Der Therapeut-Patient-Beziehung wird hierbei eine wichtige Funktion beigemessen. Sie ist gekennzeichnet durch Transparenz, Kooperation und gemeinsame Problemlösung. 

Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich und von den Krankenkassen anerkannte Therapieform (Richtlinienverfahren), die sich an der empirisch-experimentellen Psychologie orientiert. 

Besonderheiten mit Kindern und Jugendlichen 
In der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen sind oftmals direkte und alltagsnahe Veränderungen erwünscht, allerdings gibt es häufig unterschiedliche Interessen und Vorstellungen, wie und wer sich zu "verändern" hat. Aber nicht nur innerhalb der Familie baut sich Druck auf, sondern auch Schule, Lehrer, Ausbildungsstätte, Nachbarn, Vereine etc. wirken auf Familie und Kind ein. 
Dabei ist besonders bei Kindern und Jugendlichen die eigene "Veränderungsmotivation" und der "Glaube an die eigene Veränderungskompetenz" ein wichtiger Schlüssel für jedes weitere Vorgehen. 

Elternsitzungen 
Begleitend zur Therapie mit Kindern und (nach Absprache) mit Jugendlichen, finden kontinuierliche Elternsitzungen statt. Dabei haben Eltern die Möglichkeit, über ihre "Sicht der Dinge" zu sprechen. 
Störungsbilder werden in ihrer Komplexität erklärt und Informationen zur Behandlung vermittelt. Eltern erhalten neue Erziehungsstrategien, die sie im Alltag erproben und der individuellen Situation anpassen können. 

Testdiagnostik 
Psychische Störungen sind komplex und werden in ihrer Entstehung mulitkausal erklärt. 
Eine spezielle Testdiagnostik ist daher notwendig, um zunächst schwer erklärbare Verhaltensweise zu verstehen und Zusammenhänge zu begreifen. Nach vorheriger Absprache und Erläuterung können folgende Bereiche testpsychologisch erfasst werden. 

Schweigepflicht 
Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht und darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Patienten/der Eltern/des oder der Sorgeberechtigten andere Personen mit einbeziehen und über die Therapie informieren. 
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